Viele Themen beschäftigen Eltern, manche davon beschäftigen Pflege- und Adoptiveltern häufiger.
, Aufmerksamkeitedefizit- /Hyperaktivitätsstörung (ICD-10: F90–F98) gehört zur Gruppe der Verhaltens- und emotionalen Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend. Eine auch amtlich anerkannte Diagnose kann nur von einem Kinderpsychater erstellt werden. Etwa Hr.Linnebach von Wedel oder vom Kinderzentrum Maulbronn
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Fetales Alkoholsyndrom (ICD-10: Q86.0) bezeichnet die vorgeburtlich entstandene Schädigung eines Kindes durch von der schwangeren Mutter aufgenommenen Alkohol. Da einige Pflegekinder daran leiden, gibt es eine eigenen Selbsthilfegruppe hierzu.
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Lese- und Rechtschreibstörung (ICD-10: F81.0–F81.3) wird als seelische Behinderung betrachtet und kann ebenfalls nur von Fachkräften diagnostiziert werden. Die Schulen sind verpflichtet, Hilfestellungen anzubieten. Es gibt jedoch keine Verpflichtung, etwa die Diktatnoten nach unten zu korrigieren.